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Anwaltsgebühren

Die Kosten für meine anwaltliche Tätigkeit richten sich  nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Anwaltsgebühren und der Gerichtskosten ergeben sich aus dem Gegenstands- oder Verfahrenswert. Unabhängig hiervon kann in einzelnen Fällen auch eine Vergütungs-vereinbarung über die Anwaltsgebühren geschlossen werden. Über die in ihrem Fall entstehenden Gebühren werde ich sie ausführlich im Beratungsgespräch informieren.

Da aus finanziellen Gründen niemand auf anwaltliche Hilfe verzichten soll, besteht die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Tätigkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Unter „Formulare“ finden sie das entsprechende Antragsformular.
Dieses legen Sie bitte dem zuständigen Amtsgericht zur Bewilligung vor. Von dort erhalten Sie den Bewilligungs-schein oder eine Ablehnung der Kostenübernahme. Den Bewilligungsschein bringen sie bitte zum Beratungsgespräch mit.  Für das gerichtliche Verfahren kann Prozesskosten-hilfe beantragt werden. Auch hierzu berate ich Sie gerne näher.

 
 

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